Drohung: Unterschied zwischen den Versionen
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Es gibt einen interessanten Fall, bei dem man keine Drohung aufgestellt hat und dennoch den Gewinn erreicht: wenn man den Gegner in [[Zugzwang]] bringt. Dies gilt allerdings nur in Spielen mit Zugpflicht. | Es gibt einen interessanten Fall, bei dem man keine Drohung aufgestellt hat und dennoch den Gewinn erreicht: wenn man den Gegner in [[Zugzwang]] bringt. Dies gilt allerdings nur in Spielen mit Zugpflicht. |
Aktuelle Version vom 12. Juli 2005, 18:56 Uhr
In der Theorie von Spielen - insbesondere Brettspielen - enthält ein Spielzug eine Drohung, wenn er zumindest bei Nichtbeachtung eine zwingende Zugfolge ermöglicht, die für den Gegenspieler Nachteile bringt. Der Begriff der Drohung vereinfacht oft stark die Berechnung des Variantenbaums, denn wenn die angedrohten Nachteile schwerwiegend sind, dann kommen nur noch Gegenzüge in Betracht, die die Drohung verhindern oder die ihrerseits noch schwerwiegendere Nachteile androhen.
Es gibt einen interessanten Fall, bei dem man keine Drohung aufgestellt hat und dennoch den Gewinn erreicht: wenn man den Gegner in Zugzwang bringt. Dies gilt allerdings nur in Spielen mit Zugpflicht.