En passant

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Der französische Begriff "En passant" lässt sich auf Deutsch mit "im Vorübergehen" übersetzen und beschreibt den Zug eines Bauern im Schachspiel.

Man versteht darunter das Recht eines Spielers, einen gegnerischen Bauern auch dann zu schlagen, wenn er von der Ausgangsstellung heraus durch einen Doppelschritt über den Schlagbereich des eigenen Bauern hinaus zieht. In diesem Fall ist der Bauernzug so zu werten, als ob er nur einen Feldschritt von der Ausgangsstellung nach vorne getan hätte statt derer zwei. En passant darf nur unmittelbar nach dem Doppelschritt des Bauern geschlagen werden.

Diese Sonderregel stellt eine Belohnung für den aktiveren Spieler dar. So wird es attraktiver, ein offensives Spiel zu führen, denn En Passant zu schlagen ist nur möglich, wenn ein Bauer bereits bis zur 5. Reihe vorgestoßen ist, während der Bauer des Gegners sich noch auf der Grundreihe befindet. In diesem Fall wird es dem gegnerischen Bauer unmöglich gemacht, dem Angriff durch einen Doppelschritt zu entgehen.

En passant wurde übrigens zeitgleich mit dem Doppelschritt des Bauern eingeführt.

Beispiel

Ein schwarzer Bauer steht auf c7, ein weißer Bauer auf d5. Schwarz zieht den Bauern im Doppelschritt von c7 nach c5. Weiß hat nun - jedoch nur im unmittelbar darauffolgenden Halbzug - die Möglichkeit, diesen Bauern "en passant" zu schlagen: Dazu wird der schwarze Bauer auf c5 vom Brett entfernt, der weiße Bauer zieht von d5 nach c6.

Schreibweise: d5 x c6 e.p.