Urlaub: Unterschied zwischen den Versionen
aus remoteSchach-Wiki, der freien Wissensdatenbank
city (Diskussion | Beiträge) |
Hado (Diskussion | Beiträge) M (→Sonderurlaub) |
||
(Eine dazwischenliegende Version von einem anderen Benutzer wird nicht angezeigt) | |||
Zeile 26: | Zeile 26: | ||
* für Härte- und Ausnahmefälle, wie z.B. schwere Krankheit | * für Härte- und Ausnahmefälle, wie z.B. schwere Krankheit | ||
* kann nur vom Turnierleiter/Administrator eingetragen werden, muss beantragt werden. | * kann nur vom Turnierleiter/Administrator eingetragen werden, muss beantragt werden. | ||
− | * Wird nicht vom Urlaubskontingent | + | * Wird nicht vom Urlaubskontingent des Spielers abgezogen |
[[Kategorie:Funktionsliste|Urlaub]] | [[Kategorie:Funktionsliste|Urlaub]] | ||
− |
Aktuelle Version vom 10. Januar 2016, 18:55 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Urlaubssystem auf remoteSchach.de
siehe auch: Bedenkzeitberechnung
Es gibt allgemeinen Urlaub und turnierspezifischen Urlaub. Beide sind voneinander unabhängig.
- Turnierspezifischer Urlaub gilt ausschließlich für ein bestimmtes Turnier und kann eine eigene maximale Dauer haben.
- Allgemeiner Urlaub gilt für alle Partien und Turniere ohne turnierspezifischen Urlaub.
- Der Allgemeine Urlaub beträgt auf remoteSchach derzeit 60 Tage pro Kalenderjahr
- Turnierspezifischer Urlaub kann von Turnier zu Turnier unterschiedlich sein und ist ggf. in der Ausschreibung nachzulesen.
Es kann also Turniere mit einem verfügbaren Jahresurlaub, z.B. 30 Tage geben, dann kann jeder Teilnehmer in diesem Turnier, pro Runde, jedes Jahr 30 Tage Urlaub nehmen. Dieser gilt dann nur in den Partien dieses Turnieres, nicht in freien Partien und auch nicht in anderen Turnieren. In diesen Turnieren gilt dann auch kein allgemeiner Urlaub.
Das "Urlaubjahr" gilt immer vom 1. Januar bis 31. Dezember, egal wann das Turnier bzw. die Turnierrunde startet.
Urlaubstypen
Es gibt zwei Typen von Urlaub:
normaler Urlaub
- Wird vom Spieler selbst eingetragen
- Allgemeiner Urlaub: 60 Tage pro Jahr verfügbar
- Turnierurlaub: wird im Turnier festgelegt"
Sonderurlaub
siehe Sonderurlaub
- für Härte- und Ausnahmefälle, wie z.B. schwere Krankheit
- kann nur vom Turnierleiter/Administrator eingetragen werden, muss beantragt werden.
- Wird nicht vom Urlaubskontingent des Spielers abgezogen