Sonderurlaub: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 23. Januar 2008, 10:30 Uhr
Sonderurlaub
Kann der Spieler durch einen von ihm nicht verursachten Grund nicht spielen, so kann er beim Turnierleiter bzw. der remoteSchach.de-Administration Sonderurlaub beantragen.
Sonderurlaub kann nicht nachträglich, sondern erst ab Kenntnis und möglichen Systemzugang durch den Turnierleiter/Admin gewährt werden. Es gilt also, den Sonderurlaub so früh wie möglich zu beantragen.
Regelung ab 2008:
Seit dem 1. Januar 2008 gelten verschärfte Richtlinien bei der Vergabe von Sonderurlaub.
- Es können maximal 30 Tage pro Jahr bewilligt werden
- rückwirkend nur in besonderen, nachgewiesenen Fällen für maximal 7 Tage.
- Während des Sonderurlaubs ist es dem Spieler nicht gestattet in irgendeiner Partie Züge abzugeben.
Siehe auch: Urlaub