Sonderurlaub: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Regelung ab 2008:'''<br>
 
'''Regelung ab 2008:'''<br>
Sonderurlaub hat eine maximale Dauer von insgesamt 1 Monat pro Kalenderjahr.
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Seit dem 1. Januar 2008 gelten verschärfte Richtlinien bei der Vergabe von Sonderurlaub.
Während des Sonderurlaubs ist es dem Spieler nicht gestattet in einer vom Urlaub betroffenen Partien Züge abzugeben.
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* Es können maximal 30 Tage pro Jahr bewilligt werden
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* rückwirkend nur in besonderen, nachgewiesenen Fällen für maximal 7 Tage.
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* Während des Sonderurlaubs ist es dem Spieler nicht gestattet in irgendeiner Partie Züge abzugeben.
  
 
Siehe auch: [[Urlaub]]
 
Siehe auch: [[Urlaub]]
  
 
[[Kategorie:Funktionsliste|Sonderurlaub]]
 
[[Kategorie:Funktionsliste|Sonderurlaub]]

Aktuelle Version vom 23. Januar 2008, 11:30 Uhr

Sonderurlaub

Kann der Spieler durch einen von ihm nicht verursachten Grund nicht spielen, so kann er beim Turnierleiter bzw. der remoteSchach.de-Administration Sonderurlaub beantragen.

Sonderurlaub kann nicht nachträglich, sondern erst ab Kenntnis und möglichen Systemzugang durch den Turnierleiter/Admin gewährt werden. Es gilt also, den Sonderurlaub so früh wie möglich zu beantragen.

Regelung ab 2008:
Seit dem 1. Januar 2008 gelten verschärfte Richtlinien bei der Vergabe von Sonderurlaub.

  • Es können maximal 30 Tage pro Jahr bewilligt werden
  • rückwirkend nur in besonderen, nachgewiesenen Fällen für maximal 7 Tage.
  • Während des Sonderurlaubs ist es dem Spieler nicht gestattet in irgendeiner Partie Züge abzugeben.

Siehe auch: Urlaub